Was gilt es vor der Förderung zu beachten?
Hier werden einige der Fragen beantwortet, die wir häufig von Projektverantwortlichen gestellt bekommen, die an einer Förderung interessiert sind.
Ihre Frage ist nicht dabei oder Sie brauchen noch mehr Informationen?
Bitte kontaktieren Sie hierfür die Projektfachstelle.
Die Integrationsoffensive fördert Träger der offenen, verbandlichen und kulturellen Kinder-und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit.
- Sie haben eine Idee für ein Angebot, das interkulturelles Lernen für Kinder und Jugendliche unterschiedlicher Herkunft im Rahmen von Begegnungen, Austausch und gemeinsamen Aktionen ermöglicht?
- Sie möchten ihre Organisation interkulturell öffnen?
- Sie möchten ein Netzwerk gründen, das die gesellschaftliche Teilhabe von Kindern und Jugendlichen stärken möchte?
Falls Sie eine oder mehrere der Fragen mit „ja" beantworten können und in Baden-Württemberg sitzen, kann eine Förderung für Sie infrage kommen. Lesen Sie sich dafür bitte die Förderkriterien der Integrationsoffensive Baden-Württemberg durch.
Bei der Auswahl der zur Förderung vorgeschlagenen Integrationsprojekte achten wir hauptsächlich auf die vier Bausteine der Integrationsoffensive.
Nicht gefördert werden Schulprojekte und Sprachkurse.
Projekte werden in der Regel (vorbehaltlich einer Förderzusage des Ministeriums für Soziales und Integration) über eine Laufzeit von knapp zwei Jahren gefördert. Wird eine Förderzusage für ein Jahr erteilt, muss im Folgejahr nur ein Antrag auf Verlängerung gestellt werden.
Eine Ausnahme bilden die sogenannten „Nachrückprojekte“: sie bekommen eine Förderzusage, wenn ein zuvor gefördertes Projekt keinen Antrag auf Verlängerung stellt (also nur ein Jahr gefördert werden will) und somit schon vor der neuen Ausschreibungsphase Fördermittel frei werden. Diese Projekte werden in der Regel nur ein Jahr gefördert, bevor eine neue Förderphase beginnt.
In der letzten Förderphase lag die maximale Fördersumme bei 7000€. Die genaue maximale Fördersumme entnehmen Sie bitte der aktuellen Ausschreibung.
Wir fördern aber nicht nur durch die Auszahlung von Geldern, sondern zusätzlich durch Beratung und Vernetzung. Jedes Projekt bekommt eine*n Berater*in zur Seite gestellt und kann an Fortbildungsmaßnahmen und Vernetzungstreffen teilnehmen. Weitere Infos entnehmen Sie hier.
Sie können sich ab jetzt bis zum 06. November 2020 um eine Förderung bewerben!
Im Folgenden finden Sie die Ausschreibung und den Förderantrag für das Jahr 2021:
ACHTUNG: Um den Förderantrag bearbeiten zu können, müssen Sie ihn mit Adobe Acrobat öffnen!
Eine Zu- oder Absage erhalten Sie voraussichtlich im Januar 2021.