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Vor der Förderung
Hier werden einige der Fragen beantwortet, die wir häufig von Projektverantwortlichen gestellt bekommen, die an einer Förderung interessiert sind. Ihre Frage ist nicht dabei oder Sie brauchen noch mehr Informationen? Bitte kontaktieren Sie hierfür die Projektfachstelle.
Die Integrationsoffensive fördert Träger der Offenen, Verbandlichen und Kulturellen Kinder- und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit.
Nicht gefördert werden Schulprojekte, EU-Projekte und Sprachkurse.
- Sie haben eine Idee für ein Angebot, das interkulturelles Lernen für Kinder und Jugendliche im Rahmen von Begegnungen, Austausch und gemeinsamen Aktionen ermöglicht?
- Sie möchten ihre Organisation interkulturell öffnen? Sie möchten sich mit den Normen ihrer Organisation kritisch auseinandersetzen und (dadurch) neue Zielgruppen erreichen?
- Sie möchten ein Netzwerk gründen, das die gesellschaftliche Teilhabe von Kindern und Jugendlichen stärken möchte?
Falls Sie eine oder mehrere der Fragen mit „ja" beantworten können und in Baden-Württemberg sitzen, kann eine Förderung für Sie infrage kommen. Lesen Sie sich dafür bitte die Förderkriterien der Integrationsoffensive Baden-Württemberg durch.
Projekte werden in der Regel (vorbehaltlich einer Förderzusage des Ministeriums für Soziales und Integration) über eine Laufzeit von knapp zwei Jahren gefördert. Wird eine Förderzusage für ein Jahr erteilt, muss im Folgejahr nur ein Antrag auf Verlängerung gestellt werden.
Eine Ausnahme bilden die sogenannten „Nachrückprojekte“: sie bekommen eine Förderzusage, wenn ein zuvor gefördertes Projekt keinen Antrag auf Verlängerung stellt (also nur ein Jahr gefördert werden will) und somit schon vor der neuen Ausschreibungsphase Fördermittel frei werden. Diese Projekte werden nur ein Jahr gefördert, bevor eine neue Förderphase beginnt.
In der letzten Förderphase lag die maximale Fördersumme bei 7000€. Die genaue maximale Fördersumme entnehmen Sie bitte der aktuellen Ausschreibung.
Wir fördern nicht nur durch die Auszahlung von Geldern, sondern zusätzlich durch Beratung und Vernetzung. Jedes Projekt bekommt eine*n Berater*in zur Seite gestellt und kann an Fortbildungsmaßnahmen und Vernetzungstreffen teilnehmen. Die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen wie der Beratung ist Voraussetzung einer Förderung. Weitere Infos entnehmen Sie bitte dem Punkt Qualität.
Die Förderphasen dauern jeweils knapp zwei Jahre vorbehaltlich einer Förderzusage durch das Ministerium für Soziales und Integration. Die nächste Förderphase beginnt im März 2025 und endet im Dezember 2027. Die Ausschreibung erfolgt im Herbst 2024.