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Während der Förderung

Die Integrationsoffensive sollte in der Berichterstattung der Veranstaltung erwähnt werden. Ein Hinweis „Finanziert durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aus den Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat“ genügt.

Das Logo der Integrationsoffensive und das Logo des Ministeriums findet ihr hier:

Werden im Zusammenhang mit dem geförderten Projekt Publikationen erstellt, bitten wir Sie um einen Hinweis auf die Förderung, entweder durch den Satz „Finanziert durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aus den Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat" im Text oder durch die Verwendung des Logos.


Bitte beachten Sie für Ihre Öffentlichkeitsarbeit auch den Leitfaden Öffentlichkeitsarbeit. Hier finden Sie ein paar grundlegende Infos zum Thema.
[Download Leitfaden Öffentlichkeitsarbeit]

Was muss ich bei der Planung einer öffentlichen Veranstaltung während der Förderung beachten?

Die Integrationsoffensive sollte in der Berichterstattung der Veranstaltung erwähnt werden. Ein Hinweis „Finanziert durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aus den Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat“ genügt.

Das Logo der Integrationsoffensive und das Logo des Ministeriums findet ihr hier:

Werden im Zusammenhang mit dem geförderten Projekt Publikationen erstellt, bitten wir Sie um einen Hinweis auf die Förderung, entweder durch den Satz „Finanziert durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aus den Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat" im Text oder durch die Verwendung des Logos.


Bitte beachten Sie für Ihre Öffentlichkeitsarbeit auch den Leitfaden Öffentlichkeitsarbeit. Hier finden Sie ein paar grundlegende Infos zum Thema.
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Kann mein Projekt auch länger als zwei Jahre gefördert werden?

Die Idee der Integrationsoffensive ist, Projekten am Anfang in ihrer Umsetzung zu helfen. Danach sollen die Projekte von der Stadt oder Gemeinde weiter gefördert werden oder selbst Geld für die Weiterführung finden. Wir unterstützen dabei zum Beispiel mit unserem Öffentlichkeitsarbeitsworkshop, der auch erklärt, wie man Geld bekommt.

Projekte können nach zwei Jahren keine Verlängerung der Förderung beantragen. Der Träger kann sich aber mit einem neuen Projekt wieder bewerben. Ob ein Träger schon einmal gefördert wurde oder nicht, spielt bei der Bewertung keine Rolle. Das bedeutet, dass euer Träger, wie alle anderen, eine Chance hat, ausgewählt zu werden.

In einigen Fällen fördert die Integrationsoffensive Projekte auch im dritten Jahr. Voraussetzung ist, dass die Förderung einen Übergang in eine städtische oder andere Finanzierung ermöglicht. Ihr müsst aber erklären, warum es momentan keine städtische Weiterförderung gibt und wie die langfristige Perspektive für das Projekt aussieht.

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